|
Unsere Gebühren
|
|
|
|
Generell werden sämtliche Leistungen nach dem einheitlichen Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis abgerechnet. Dabei richtet sich das Entgelt in der Regel nach der Höhe des so genannten Streitwerts oder Gegenstandwerts (also des Werts, um den Streit besteht). Darüber hinaus sind unter Anderem Art und Umfang sowie Schwierigkeit und Bedeutung der Sache für die Bemessung der Gebühren maßgeblich.
Für außergerichtliche Tätigkeiten (dazu gehört auch die Beratung) muss ab 01.07.06 jeweils eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden. Wir informieren Sie daher vorab in jedem Einzelfall über die Kosten unserer Tätigkeit und schließen hierüber mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab, die sich auch nach dem zeitlichen Aufwand (sog. Stundenhonorar ) richten kann.
Unabhängig davon zahlen Sie als Verbraucher für eine so genannte Erstberatung nicht mehr als € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer (derzeit 19 % = € 36,10), somit derzeit € 226,10.
Auch bei der Klärung der Frage, ob für Sie ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozess-kostenhilfe besteht, und der eventuellen Antragstellung in diesem Zusammenhang sind wir Ihnen behilflich.
Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Ihre Rechtsschutzversicherung, falls vor-handen. Die Kostendeckungsanfrage und die weitere Abwicklung mit ihrer Rechts-schutzversicherung übernehmen wir als zusätzlichen Service für unsere Mandanten. |
|
|
|
|
|